Bundesprogramme MGH

Im Jahr 2006 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein flächendeckendes Programm zur Implementierung von Mehrgenerationenhäusern auf. Es ging und geht um die konsequente Förderung des Miteinanders von Menschen unterschiedlicher Lebensalter. 500 Einrichtungen wurden mit Hilfe einer Bundesförderung von 40.000€ pro Jahr und Haus zu intergenerativen Begegnungszentren weiterentwickelt, einige sogar neu geschaffen. Die MGH wurden zu einer flächendeckenden Struktur in ganz Deutschland, denn in jeder kreisfreien Stadt und und jedem Landkreis wurde mindestens ein Haus gefördert. Zentrale Elemente waren der Offene Treff als erste Anlaufstelle und Ort der Begegnung, die Förderung freiwilligen Engagements auf Augenhöhe und das Miteinander aller Generationen. Darüber hinaus wurden aktuelle Herausforderungen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Integration und die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen in den Blick genommen. Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser lief von 2006-2012.

Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurde von 2012-2016 die erfolgreiche generationenübergreifende Arbeit weiterentwickelt. Rund 450 Häuser erarbeiteten lokale Lösungen für vier Handlungsfelder:

  • Alter und Pflege: Mehrgenerationenhäuser fördern ein aktives Alter und ein eigenständiges Leben, verbessern die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und unterstützen dementiell Erkrankte und deren Angehörige.
  • Integration und Bildung: Mehrgenerationenhäuser schaffen Beratungs-, Unterstützungs-, Bildungs- und Integrationsangebote für Menschen jeden Alters und jeder kulturellen Herkunft.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mehrgenerationenhäuser unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenssituationen dabei, ihre familiären und beruflichen Aufgaben besser in Einklang zu bringen.
  • Freiwilliges Engagement: Mehrgenerationenhäuser übernehmen eine Schlüsselrolle bei der Gewinnung von freiwillig Engagierten und der Entwicklung von Angeboten zum Freiwilligen Engagement.

Im Aktionsprogramm II standen darüber hinaus die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung im Fokus. Das bedeutete konkret, dass Mehrgenerationenhäuser Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterentwickelten. Ebenso wurden Angebote für Arbeitsuchende und Alleinerziehende etabliert. Die Grundfinanzierung wurde durch 30.000€ pro Haus und Jahr vom BMFSFJ gesichert, die Kommunen gaben weitere 10.000€ hinzu.

 

2017 startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Es löste die beiden vorangegangenen Aktionsprogramme ab und ermöglichte mehr Flexibilität in der inhaltlichen Ausrichtung der einzelnen Häuser. Die Gestaltung des demografischen Wandels wurde als allgemeine Zielstellung formuliert, darüber hinaus galt es, drei Quersschnittsziele zu verfolgen:

  • Generationenübergreifende Arbeit,
    Freiwilliges Engagement und
    Sozialraumorientierung.

Fakultativ konnte der Schwerpunkt Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte als Themenfeld erschlossen werden.

550 MGH bundesweit etablierten sich in diesem Programm zu starken kommunalen Partner*innen, die praktische Lösungen für lokale Herausforderungen erarbeiteten und dabei immer dicht an den Menschen waren. Auf Bundesebene wurden im Laufe des Bundesprogramms Qualitätskriterien erarbeitet, die als Hilfestellungen für die Arbeit in den Häusern gedacht sind und gleichzeitig das Profil der vielfältigen Einrichtungen für Außenstehende schärfen.

 

2021 wurde das Bundesprogramm fortgeführt und hat eine Laufzeit bis 2028. Über 500 MGH können ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen und bilden eine deutschlandweite verlässliche Anlaufstruktur für Beratung, Begegnung, Engagement, Unterstützung, Bildung und Kommunalentwicklung.